Covid-19: Was gilt es bei Dreharbeiten zu beachten?
Die allgemeinen Schutzmaßnahmen und Verordnungen sind strikt einzuhalten. Die Sicherheit aller Mitarbeiter*innen hat absolute Priorität.
Einen umfassenden Überblick über die aktuell gültigen Maßnahmen und Richtlinien bietet Ihnen die Website des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Austria. Dort finden Sie die rechtlichen Vorgaben sowie weitere Informationen über Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos. mehr
Comeback Richtlinien für Film-, TV-, Werbefilm-, Wirtschafts- und Bildungsfilmproduktionen
Die Comeback Richtlinien wurden entwickelt, um möglichst schnell wieder professionelle Dreharbeiten durchführen zu können. Sie sollen dazu dienen, ein brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der COVID-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast und Crew zu minimieren. Das Comeback-Papier ist ausschließlich für den Bereich der fiktionalen Kino-und Fernsehfilmbereich gedacht. Weiters wurden Richtlinien erarbeitet, mit denen das ‚Comeback der CAFP-Wirtschafts- u. Bildungsfilm-Dreharbeiten‚ ermöglicht werden kann. Zudem werden sichere und infektionsvermeidende Maßnahmen in den Comeback Rules für Werbefilmdrehs konkretisiert.
Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen
Zur Sicherung der österreichischen Filmwirtschaft werden Film- und TV-Produzenten mit einem Zuschuss unterstützt. Mit diesem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können. Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können. Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie ‚Comeback Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten‘ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS. Die Einreichung ist über die aws möglich, die Sonderrichtlinie ist bis 30.06.2022 gültig. Bei Fragen steht Ihnen das FISA-Team gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand und besuchen Sie die weiterführenden Links:
- Richtlinien für Dreharbeiten im fiktionalen Kino- und Fernsehfilmbereich
- Comeback der CAFP-Wirtschafts- und Bildungsfilm-Dreharbeiten
- Comeback Rules für Werbefilmdrehs in Zeiten von Corona
- Comeback Zuschuss für Film und TV-Produktionen
- FAQs Dreharbeiten in Zeiten der Pandemie
- Fachverband der Film- und Musikwirtschaft
- Willkommen in Tirol: Das Corona-Infoportal
- Informationsseite des österreichischen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourimsus ‚Sichere Gastfreundschaft‘
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Filmland Tirol!