ÖFI goes GREEN!


Green Filming ist dem Österreichischen Filminstitut ein wesentliches Anliegen. Durch die Richtlinienergänzung soll ein wesentlicher Beitrag zu den Klimaschutzzielen geleistet werden.

Basis hierfür sind die in der Richtlinie UZ 76 ‚Green Producing in Film und Fernsehen‘ des Österreichischen Umweltzeichens geregelten und mit der Filmwirtschaft abgestimmten Kriterien und Maßnahmen. Weiters sollen Produktionsfirmen bei der Implementierung der Öko-Standards unterstützt werden.

In der Aufsichtsratssitzung vom 02.12.2020 wurde daher mit Wirkung vom 01.01.2021 eine Richtlinien-Ergänzung beschlossen, die die Voraussetzungen für Förderungen um den Bereich ‚Green Producing‘ ergänzt (siehe neuen Punkt 6.1.7. der RL):

6.1.7. Die Förderung setzt voraus, dass die produktionsbezogenen Vorgaben der Richtlinie UZ 76 Österreichisches Umweltzeichen ‚Green Producing in Film und Fernsehen‘ in der geltenden Fassung zu berücksichtigen sind. Ab 01.01.2022 sind dem Filminstitut für in der Herstellung geförderte Produktionen nach Abschluss der Produktion, spätestens bis zur Endabrechnung, die nach den produktionsbezogenen Vorgaben der Richtlinie UZ 76 in der geltenden Fassung getroffenen Maßnahmen für eine umweltgerechte und nachhaltige Produktion in Form eines detaillierten Abschlussberichts verpflichtend zu belegen.

Kalkulation der zu erwartenden Mehrkosten: Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den Green Film Consultant und die Kosten für die Zertifizierung für das Österreichische Umweltzeichen (sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, ersuchen wir diese extra in der Kalkulation auszuweisen).

Ein Weiterbildungskurs zum*zur Green Film Consultant wird derzeit von der Lower Austrian Filmcommission (LAFC) kostenlos angeboten. Gleichwertige künftige kostenpflichtige Weiterbildungskurse werden im Rahmen der ‚Beruflichen Weiterbildungsförderung‘ vom Österreichischen Filminstitut aktuell zu 90 % übernommen.

Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten in der Herstellung oder Projektentwicklung eines*er Green Film Consultant ist der Nachweis der oben genannten Weiterbildungen oder der Nachweis bereits als Green Film Consultant gearbeitet zu haben. Es ist möglich, sowohl eine*einen firmeninterne*n, als auch eine*n externe*n Green Film Consultant einzusetzen.

Mit der Initiative und Einführung eines Abschlussberichts ‚Green Report‘ (Herstellung) und der Möglichkeit zur optionalen Erarbeitung eines ‚Green Concept‘ (Projektentwicklung) möchte das Österreichische Filminstitut auf das Thema der ökologischen Nachhaltigkeit in der Filmherstellung hinweisen und bietet Filmproduktionen dadurch Hilfestellung zur Annäherung an das Thema Green Filming.

Dazu hat das Österreichische Filminstitut zwei Handlungsleitfäden zur jeweiligen Förderungsstufe Herstellung bzw. Projektentwicklung erarbeitet. Diese enthalten Informationen zum Thema Green Filming, Einreichung der Förderung und dem Abschlussbericht.

Um die Filmschaffenden und die Produktionsfirmen bei der Implementierung zu unterstützen, gibt es seit 01.01.2023 eine Green Filming Abteilung.

Rückfragehinweis:
Österreichisches Filminstitut
Mag.a Nina Hauser
Tel.: +43 1 526 97 30 303
Mail: nina.hauser@filminstitut.at
www.filminstitut.at

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