Test CORONA: Comeback-Richtlinien für sichere Dreharbeiten
Die allgemeinen Schutzmaßnahmen und Verordnungen sind strikt einzuhalten. Die Sicherheit aller Mitarbeiter*innen hat absolute Priorität.
Die Comeback-Richtlinien wurden entwickelt, um möglichst schnell wieder professionelle Dreharbeiten durchführen zu können. Sie sollen dazu dienen, ein brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der COVID-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast und Crew zu minimieren. Das Comeback-Papier ist ausschließlich für den Bereich der fiktionalen Kino-und Fernsehfilmbereich gedacht; im Werbefilmbereich gibt es entsprechende Richtlinien bereits unter www.werbefilmproduktion-corona.at.
Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen
Zur Sicherung der österreichischen Filmwirtschaft werden Film- und TV-Produzenten mit einem Zuschuss unterstützt. Mit diesem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können. Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können. Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie „Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS. Die Einreichung ist über die aws möglich, bei Fragen steht Ihnen das FISA-Team gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand und besuchen Sie die weiterführenden Links:
Film- und Musikwirtschaft
Richtlinien für Dreharbeiten im fiktionalen Kino- und Fernsehfilmbereich
Richtlinie für Werbefilmbereich
Comeback Zuschuss für Film und TV-Produktionen
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Filmland Tirol!